Allmende Lustenau und Schweizer Ried

schweizer-ried-01.jpg

Allmende Lustenau
Teilung: 1806
Übertragung in das Eigentum der Bürger: 1834

Im Jahr 1806 wurden die Lustenauer „Gemeindsgründe” (Allmende) unter 420 Bürgern verlost, nachdem sie zuvor geometrisch abgemessen, abgeteilt, mit Gräben durchschnitten und durch geeignete Feldwege erschlossen wurden. Die endgültige Übertragung der Gemeindsgründe in das Eigentum der Bürger nach der Kopfzahl erfolgte jedoch erst 1834 und wurde im Jahre 1835 durch ein Hofdekret bestätigt. Damit war jene Flurverfassung eingeleitet, die durch zusätzliche Bodenhändel und weitere Unterteilungen zur heutigen Flurstruktur im Lustenauer Ried.
aus: Porträt Lustenau, 1975

Schweizer Ried
1593

Eine besondere Komplikation ergab sich mit der seit Ende des 15. Jahrhunderts wirksam gewordenen Grenzlage zur Schweizer Eidgenossenschaft, zumal die alte Hofgemeinde Lustenau erst 1593 in die linksrheinischen Gemeinden Widnau uns Haslach (Au) und Lustenau geteilt wurde. Hierbei erhielten die abgetrennten Schweizer Gemeinden im Norden und Süden der Gemeinde Lustenau zwei große Riedanteile zugebilligt, die sogenannten „Schweizer Rieder”.
aus: Porträt Lustenau, 1975

Auffällig sind im Osten von Lustenau zum einen die sehr kleinteiligen Grundstücke der Riedfläche und zum anderen die beiden zusammenhängenden Flächen südlich und nördlich von diesen. Wie lässt sich diese Struktur erklären?
Lustenau war, nicht zuletzt durch die häufigen Überschwemmungen des Rheins, eine sehr arme Gemeinde. Der ökonomische Aufschwung kam erst mit der Textilindustrie um 1890. Noch um 1800 waren alle Bewohner Bauern. Jede Familie hatte ein bisschen eigenes Land zum bewirtschaften - ein Großteil des Landes war jedoch in Gemeindebesitz, die Allmende. Diese umfasste das gesamte Ried und war allein als Weideland vorgesehen. Da aber nur die Reichen von diesem Gemeingrund profitieren konnten - die armen Bauern besaßen annähernd kein eigenes Vieh - kam es zu einem Aufstand der Bauern. Die Dringlichkeit einer gerechteren Verteilung des gemeinsamen Eigentums wurde zusätzlich durch eine eintretende Hungersnot offensichtlich. Schlussendlich gaben die Stadtväter den Forderungen der Bauern nach. Die Riedfläche wurde nach Kopfzahl unter den Vorarlberger Familien aufgeteilt. Die Familien bekamen diesen Grund zur eigenen Versorgung geschenkt, waren jedoch zunächst auch an diesen gebunden und durften ihn nicht weiter verkaufen.
Auch heute noch ist der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen streng geregelt: generell ist vorgesehen, dass nur Landwirte diese erwerben dürfen. Zuständig für solche Verkäufe ist die Grundstücksbehörde, die Verkaufsmodalitäten werden vom Grundverkehrsgesetz geregelt. Ergänzend gibt es die so genannte Interessentenregelung. Das bedeutet, es muss öffentlich kundgetan werden, wenn Nicht-Landwirte landwirtschaftlichen Boden erwerben wollen. Erst wenn kein Landwirt Einspruch erhebt und auch sonst keine Gründe dagegen sprechen, ist der Kauf möglich.
Als weitere Schutz der landwirtschaftlichen Flächen ist der Beruf des Landwirts an Besitz von Boden geknüpft.

Noch mal zurück zum Ried. Wie kommt es also, dass das nördliche und südliche Ried nicht diese kleinteilige Struktur aufweist?
Ursprünglich, noch zu Zeiten des römischen Reiches, bestand die Gemeinde Lustenau aus Gebieten links uns rechts des Rheins. Erst um 1600 kam es zur Teilung in zwei eidgenössische linksrheinische Gemeinden (Widnau und Haslach - das Gebiet der heutigen Gemeinden Widnau, Schmitter und Au) und Lustenau.
Bei der Teilung wurde auch die Allmende anteilig auf die drei Gemeinden verteilt. Das Problem dabei war, dass der weitaus größte Teil dieser Gemeindegüter rechts des Rheins, also auf Lustenauer Seite lag. Der Hof Widnau-Haslach erhielt daher zwei große geschlossene Riedteile östlich des Rheins, die so genannten Schweizer Rieder. Daher waren diese Gebiete von der Riedteilung Anfang des 19. Jahrhunderts ausgenommen.

Die Zuteilung rechtsrheinischer Riedgebiete zur Schweiz führte im Laufe der Zeit häufig zu Konflikten („Schweizerriedstreit”), da die Schweizer Beteiligung an der Gemeindesteuer nicht eindeutig geklärt war. Da die Besteuerung generell proportional zum Gemeindeeigentum stattfand, bekräftigten die Lustenauer ihre Forderung nach einer Beteiligung der linksrheinischen Gemeinden mit einer Zeichnung, in der die Schweizer Besitztümer, übermäßig groß dargestellt wurden.

Noch heute befinden sich diese Gebiete im Besitz der Schweizer Gemeinden. Jedoch dürfen die Schweizer hier nicht, bzw. nur Schrebergärten bauen, da es Teil der Grünzone ist. Teile werden auch an Ortsansässige verpachtet. Im südlichen Teil gibt es ein großes Naturschutzgebiet mit Riedhütten, die touristisch genutzt werden.

aus Interviews mit Eugen Amann, Abteilungsleiter Hochbau, Markgemeinde Lustenau und Wolfgang Scheffknecht, historisches Archiv, am 26.8.2008.



posted on Di 4. November / 23:11 Uhr by reinhard You can leave a response.

Leave a Reply

* required


Click to hear an audio file of the anti-spam word