Millenium Park, Lustenau
Entwicklungskonzept: PRISMA Unternehmensgruppe
Projektkoordination: Bauamt und Wirtschaftsabteilung Lustenau
Fläche: 87.200 m², davon 18.200 m² überbaute Fläche
Bruttogeschossfläche: 35.800 m²
Projektentwicklung:
1993: Studie zum jetzigen Millennium Park Grundstück von Georg Rauch, erste Idee eines Betriebsgeländes an diesem Ort
ca. 1993: Saeco Austria AG suchen einen Baugrund in der Region, mit Baumschlager Eberle als Architekten. Die Gemeinde Lustenau bietet ihnen ein Grundstück auf dem Gelände des jetzigen Millennium Parks zum Kauf an.
1997: Die PRISMA GmbH, von der Gemeinde Lustenau beauftragt, legt Entwicklungskonzept für das Gelände vor; erhalten Provision für angeworbene Unternehmen.
1998: Realisierung des Firmensitzes der Saeco Austria AG setzt Maßstab für Nutzung und Architektur. Nach und nach kommen weitere Unternehmen hinzu.
2002: Für die Räume zwischen den Firmengebäuden wird ein Grünraumkonzept erstellt.
2008: Der Millennium Park soll zukünftig um bis zu 8ha erweitert werden. Das potentielle Erweiterungsgebiet ist bisher noch nicht als Bauland gewidmet, sondern Teil der Grünzone.
Zunächst interessieren uns vor allem die Eigentumsverhältnisse vor der Entwicklung des Millennium Parks. In der Urmappe wird ersichtlich, dass es dort zumindest anfänglich viele kleine Grundstücke gab. Wie ist die Gemeinde Lustenau damit umgegangen und wer ist heute Eigentümer der Grundstücke?
Die Kleinteiligkeit der Grundstücke und die große Anzahl an Privateigentümern war tatsächlich ein Problem. Das Land selber war als Grünfläche gewidmet, lag jedoch außerhalb der Grünzone und konnte deswegen relativ einfach als Bauland umgewidmet werden. Die Gemeinde hat die Grundstücke für das ca. dreifache des Verkehrswertes aufgekauft und dann ohne Gewinn aber kostendeckend an die Unternehmen weiterverkauft. Die ganze Entwicklung ging schrittweise vor sich, der Aufkauf hat ca. 5-6 Jahre gedauert. Dabei gab es kein vorgefertigtes Gesamtkonzept, die zu verkaufenden Grundstücke wurden individuell nach Wünschen der Unternehmer zugeschnitten. Die Erschließung wurde von der Gemeinde übernommen.
Hat die Gemeinde rechtliche Mittel um einzugreifen — Eineignung oder Vorkaufsrechte — wenn einzelne Eigentümer sich weigern, ihre Grundstücke zu verkaufen?
Nein, die Gemeinde hat in solchen Fällen keine Möglichkeit zum Enteignen, sie besitzt auch kein Vorkaufsrecht. In Südtirol beispielsweise ist das anders, dort sind Enteignungen möglich, es müssen jedoch nach Fertigstellung des Projektes 20% des Bodens an die ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden. Hier in Vorarlberg geht das jedoch nicht, hier sind Grund und Boden ein unantastbares Heiligtum.
Die Gemeinde hat die Grundstücke auf dem Gelände des Millennium Parks an Unternehmen weiterverkauft. Sind heute alle Grundstücke wieder in privatem Besitz?
Einige freie Grundstücke sind noch im Besitz der Gemeinde. Dort gibt es Optionsverträge mit den Unternehmen, die die Flächen als potentielle Erweiterungsflächen festschreiben, für mind. 3 Jahre. Diese Verträge können nach Ablauf auch verlängert werden.
Man muss jedoch sagen, dass es für die Gemeinde von enormem Vorteil war, dass die Grundstücke in ihrem Besitz waren. Wir hatten dadurch wesentlich größere Steuerungsmöglichkeiten. Bei gleichen Ausgangsbedingungen würde ich sagen, dass man ohne Grundeigentum nur die Hälfte erreicht. Nur mit rechtlichen Mitteln, mit der Erstellung beispielsweise eines Bebauungsplans kann man zwar das Gröbste verhindern, bzw. festlegen, aber wenn die Gemeinde den Boden besitzt, kann sie die Unternehmen aussuchen, die Branchenausrichtung bestimmen oder gezielte Forderungen (Anzahl der Arbeitsplätze etc) in den Kaufvertrag aufnehmen.
Der Millennium Park soll ja erweitert werden. Was sind die Bedingungen dieser Erweiterung und wie will die Gemeinde dabei vorgehen?
Wir planen gerade ein neues Betriebsgebiet südlich des Millennium Parks in relativ naher Zukunft und eine grössere Erweiterung östlich des Parks in den nächsten 10-15 Jahren. Für das südliche Gebiet, das auch bereits als Betriebsgebiet ausgewiesen ist, hat die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt, da es sich zunächst in privatem Besitz befand. Dort hatte ein großes Möbelhaus hat Teilgrundstück gekauft, verlegte seinen Sitz dann jedoch nach Deutschland, so dass die Gemeinde kaufte die Fläche aufkaufen konnte. Einen Teil der Fläche haben wir an das Architekturbüro Baumschlager Eberle veräussert, die dort ihren Bürostandort hinverlegen wollen, was uns natürlich sehr freut. Wie gesagt, unser Ziel ist, möglichst Eigentümer der Entwicklungsflächen zu werden und dann gezielt weiterzuverkaufen. Eine Anpassung des B-Planes an mögliche Investoren ist dann durchaus denkbar.
Ein wenig anders verhält es sich in Bezug auf das östliche potentielle Erweiterungsgebiet. Dieses ist noch Teil der Grünzone, das Land muss also einer Umwidmung in Bauland zustimmen, die stehen dem jedoch recht positiv gegenüber. Wir brauchen jedoch zunächst einmal eine mündliche Zusage des Landes dass die Flächen aus der Grünzone herausgenommen werden können, dann fragen wir bei den Grundstückseigentümern auf Verkauf an. Das ist alles recht langfristig angelegt, die Vorplanung wird ca. 3-5 Jahre in Anspruch nehmen, die Gesamtentwicklungszeit schätzen wir auf ungefähr 15 Jahre.
Interview Eugen Amann
Abteilungsleiter Hochbau, Marktgemeinde Lustenau
posted on Mi 5. November / 0:11 Uhr by reinhard You can leave a response.