Raum Macht Eigentum
Realerbteilung in Vorarlberg
Raum ist Architektur, ist Stadtraum, ist gebaute Umwelt, ist geometrisch euklidisch, hat drei Dimensionen und gewinnt eine vierte durch die Zeit sowie viele weitere in seiner Eigenart als sozialer Raum. Raum ist immer viele Räume, die nebeneinander und gleichzeitig bestehen und einander bedingen. Sie sind durch die Beziehungen zwischen Subjekten und Objekten, zwischen Menschen und gebauter Umwelt gekennzeichnet. Raum ist durch und durch politisch, ein Konstrukt, das unaufhörlich produziert und gebraucht wird, von verschiedenen Ansprüchen durchzogen und beansprucht ist und diesen zu einer Form und einem Abbild verhilft. Raum ist gesellschaftlicher Raum, gleichermaßen Produkt und Behälter aller ihrer Erfahrungen und Praktiken. Er strukturiert Alltagsleben und soziale Beziehungen, produziert aber ebenso Erfahrungen des Dissens und der Ausgrenzung. Raum ist Ort, Gegenstand und Produkt von Konflikten und Verhandlungen.
Diese komplexen Dimensionen von Raum und ihre wechselseitigen Beziehungen und Auswirkungen auf Lebenspraxis wurden anhand der in Vorarlberg praktizierten Realerbteilung im Workshop untersucht: Traditionell und auch heute noch wird in Vorarlberg Landbesitz unter den Erben der Eigentümer geteilt, es entwickelt sich eine kleinteilige Struktur von Ackerflächen, Obstgärten und Bauflächen. Gerade in den verdichteten Räumen des Rheintals entstehen so immer kleinere Grundstücke, die größtenteils nur noch mit Einzelhäusern zu bebauen sind, während sie die Planung gemeinschaftlicher Anlagen, öffentlicher Räume oder Parks zunehmend beschränken.
Der Workshop ging den Beziehungen zwischen praktizierter Strukturierung von Raum und den darin angelegten Vorstellungen von Gesellschaft nach. Dabei stellten sich Fragen nach den ökonomischen Bedingungen und Eigentumsverhältnissen ebenso wie nach dem Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Räumen und der umgebenden Kulturlandschaft, aber auch danach, was das für konkrete Lebenspraxis und eine zukünftige Planung bedeutet.
Definition Realerbteilung
Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von Kleinstparzellen mit der Zeit ansteigt. Im Gegensatz dazu steht das Anerbenrecht. Auch in adligen Familien war dieses Prinzip verbreitet und führte unter anderem auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches zur Kleinstaaterei.
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Die Realteilung führte besonders in armen Gebieten zu absurden Ergebnissen, wenn etwa eine Bibel oder ein Springerle-Model real geteilt und damit nutzlos gemacht wurden.
In der Landwirtschaft führte die fortgesetzte Realteilung zu einer Zersplitterung des Ackerlandes in eine Vielzahl kleiner Äcker, oft in Form schmaler Streifen. Diese waren sehr ineffizient zu bearbeiten, zudem ging ein relativ hoher Anteil der nutzbaren Fläche für Grenzstreifen und Zufahrtswege verloren. Aus ökologischer Sicht führte dies zwar zur Entwicklung artenreicher Wiesen- und Heckenbiotope, wirtschaftlich gesehen ist dieser Zustand jedoch zunehmend unhaltbar. Daher wurden in der Geschichte immer wieder Flurbereinigungen durchgeführt. Dabei wird der Grundbesitz an Ackerland (teilweise auch Waldbesitz) in einem bestimmten Gebiet mit dem Ziel umverteilt, anstelle zahlreicher kleiner nur noch wenige zusammenhängende Grundstücke von insgesamt zumindest gleichem Wert zu erhalten.
aus: www.fremdwort.de
posted on Mi 5. November / 0:11 Uhr by reinhard You can leave a response.