Studio 5

18.08. - 29.08.
An Architektur - Oliver Clemens, Sabine Horlitz, Anita Kaspar


Allmende Lustenau und Schweizer Ried

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Allmende Lustenau
Teilung: 1806
Übertragung in das Eigentum der Bürger: 1834

Im Jahr 1806 wurden die Lustenauer „Gemeindsgründe” (Allmende) unter 420 Bürgern verlost, nachdem sie zuvor geometrisch abgemessen, abgeteilt, mit Gräben durchschnitten und durch geeignete Feldwege erschlossen wurden. Die endgültige Übertragung der Gemeindsgründe in das Eigentum der Bürger nach der Kopfzahl erfolgte jedoch erst 1834 und wurde im Jahre 1835 durch ein Hofdekret bestätigt. Damit war jene Flurverfassung eingeleitet, die durch zusätzliche Bodenhändel und weitere Unterteilungen zur heutigen Flurstruktur im Lustenauer Ried.
aus: Porträt Lustenau, 1975

Schweizer Ried
1593

Eine besondere Komplikation ergab sich mit der seit Ende des 15. Jahrhunderts wirksam gewordenen Grenzlage zur Schweizer Eidgenossenschaft, zumal die alte Hofgemeinde Lustenau erst 1593 in die linksrheinischen Gemeinden Widnau uns Haslach (Au) und Lustenau geteilt wurde. Hierbei erhielten die abgetrennten Schweizer Gemeinden im Norden und Süden der Gemeinde Lustenau zwei große Riedanteile zugebilligt, die sogenannten „Schweizer Rieder”.
aus: Porträt Lustenau, 1975

Auffällig sind im Osten von Lustenau zum einen die sehr kleinteiligen Grundstücke der Riedfläche und zum anderen die beiden zusammenhängenden Flächen südlich und nördlich von diesen. Wie lässt sich diese Struktur erklären?
Lustenau war, nicht zuletzt durch die häufigen Überschwemmungen des Rheins, eine sehr arme Gemeinde. Der ökonomische Aufschwung kam erst mit der Textilindustrie um 1890. Noch um 1800 waren alle Bewohner Bauern. Jede Familie hatte ein bisschen eigenes Land zum bewirtschaften - ein Großteil des Landes war jedoch in Gemeindebesitz, die Allmende. Diese umfasste das gesamte Ried und war allein als Weideland vorgesehen. Da aber nur die Reichen von diesem Gemeingrund profitieren konnten - die armen Bauern besaßen annähernd kein eigenes Vieh - kam es zu einem Aufstand der Bauern. Die Dringlichkeit einer gerechteren Verteilung des gemeinsamen Eigentums wurde zusätzlich durch eine eintretende Hungersnot offensichtlich. Schlussendlich gaben die Stadtväter den Forderungen der Bauern nach. Die Riedfläche wurde nach Kopfzahl unter den Vorarlberger Familien aufgeteilt. Die Familien bekamen diesen Grund zur eigenen Versorgung geschenkt, waren jedoch zunächst auch an diesen gebunden und durften ihn nicht weiter verkaufen.
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